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Was ist das Konkurrenzausschlussprinzip? Definition:
Das Konkurrenzausschlussprinzip besagt: Zwei verschiedene Arten können nicht die selbe
Ökologische Nische besetzen.
Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn zwei Arten in mindestens einem wesentlichen Faktor
(Wasser, Nahrung oder Lebensraum) in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Auf Dauer wird sich eine der
beiden Arten, in aller Regel die konkurrenzstärkere, gegenüber der anderen Arten durchsetzen und sie
aus der ökologischen Nische verdrängen.
Infolge des Konkurrenzausschlussprinzips kommt es bei konkurrierenden Arten nicht selten zur Konkurrenzvermeidung.
Konkurrenzvermeidung kann so aussehen: Arten weichen in andere ökologische Nischen aus, indem
sie sich von einer anderen Nahrung ernähren (z.B. Insekten statt Körner), ihre Gewohnheiten verändern
(z.B. tagaktiv statt nachtaktiv) oder ihren Lebensraum ändern (z.B. dichte Wälder statt offenes Grasland).
Solche Prozesse sind natürlich langwierig und eine Ausweichung in andere ökologische Nischen ist nicht
immer möglich. Daher kann es unter dem Konkurrenzdruck durchaus zu einer endgültigen Verdrängungen der
konkurrenzschwächeren Art kommen.
Die interspezifische Konkurrenzvermeidung und das damit verbundene Ausweichen in andere ökologische Nischen ist somit ein
wesentlicher Faktor für die enorme Artenvielfalt auf der Erde. Auch die Adaptive Radiation
kann in Verbindung mit dem Konkurrenzausschlussprinzips gebracht werden. Jedoch muss klar differenziert werden, da die
Auffächerung der Arten mit der innerartlichen Konkurrenz beginnt und das Konkurrenzausschlussprinzip nur die außerartliche
Konkurrenz betrifft.
Zusammenfassung
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